Welche Unterlagen benötigen Eigentümer für den Immobilienverkauf?

Ein Immobilienverkauf beginnt selten mit dem ersten Besichtigungstermin. Er beginnt in einem Aktenordner, auf dem Dachboden oder mit einer Anfrage beim zuständigen Amt. Was zunächst nach Bürokratie klingt, entscheidet später darüber, ob Kaufinteressenten Vertrauen fassen, Banken eine Finanzierung prüfen können und der Notartermin ohne unnötige Verzögerungen zustande kommt.

Vollständige Verkaufsunterlagen beantworten nicht nur formale Fragen. Sie machen eine Immobilie verständlich. Sie zeigen, was rechtlich verkauft wird, wie das Gebäude beschaffen ist und welche wirtschaftlichen Verpflichtungen damit verbunden sind. Fehlen wichtige Dokumente, entstehen Rückfragen oft genau dann, wenn ein Interessent bereits eine Kaufentscheidung treffen möchte.

Warum vollständige Unterlagen den Immobilienverkauf erleichtern

Kaufinteressenten beurteilen eine Immobilie auf mehreren Ebenen. Sie möchten wissen, ob die angegebene Wohnfläche nachvollziehbar ist, welche Rechte im Grundbuch stehen und ob Umbauten genehmigt wurden. Die finanzierende Bank benötigt ebenfalls belastbare Informationen, um Objektwert und Beleihbarkeit einzuschätzen.

Eigentümer sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Unterlagen vorhanden, aktuell und inhaltlich widerspruchsfrei sind. Ein erfahrener Immobilienmakler wie VILLETTA Immobilien kann dabei helfen, den Bestand zu sichten, fehlende Dokumente zu erkennen und die Unterlagen für Interessenten verständlich aufzubereiten. Besonders wertvoll ist diese Prüfung, wenn ältere Pläne nicht mehr dem tatsächlichen Zustand entsprechen.

Der Grundbuchauszug zeigt die rechtliche Situation

Der Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente beim Hausverkauf. Er weist aus, wer als Eigentümer eingetragen ist, und beschreibt das Grundstück anhand seiner grundbuchrechtlichen Bezeichnung.

In Abteilung I stehen die Eigentumsverhältnisse. Abteilung II enthält unter anderem Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte oder sonstige Belastungen. In Abteilung III werden Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken aufgeführt. Eine eingetragene Grundschuld bedeutet nicht automatisch, dass noch ein Darlehen offen ist. Sie muss im Verkaufsprozess jedoch berücksichtigt und gegebenenfalls mithilfe einer Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch entfernt werden.

Für die Vermarktung wird ein aktueller Auszug benötigt. Die elektronische Grundbucheinsicht ist in allen Bundesländern möglich, unterliegt jedoch bestimmten Voraussetzungen und ist kostenpflichtig. Informationen dazu stellt das Justizportal des Bundes und der Länder bereit.

https://www.justiz.de/onlinedienste/internet_grundbucheinsicht/index.php

Die Liegenschaftskarte ordnet das Grundstück räumlich ein

Ganz Deutschland ist vermessen und katasterlich in Kartenform erfasst. Für jedes Gebiet gibt es eine Kennzeichnung. Diese finden Sie im Grundbuchauszug und in den Liegenschaftskarten. Die Liegenschaftskarte, häufig auch Flurkarte genannt, stellt Grundstücke innerhalb eines Katastergebiets dar. Sie zeigt Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäudegrundrisse und die Lage zu benachbarten Grundstücken.

Für Käufer ist daraus erkennbar, welches Grundstück konkret angeboten wird und wie das Gebäude darauf positioniert ist. Die Karte ersetzt allerdings keine Grenzfeststellung vor Ort. Bestehen Zweifel über den tatsächlichen Grenzverlauf, sollte ein Vermessungsbüro hinzugezogen werden.

Erhältlich ist die Liegenschaftskarte je nach Bundesland beim Katasteramt, Vermessungsamt oder über ein amtliches Geodatenportal.

Die Wohnflächenberechnung macht Größenangaben nachvollziehbar

Die Wohnfläche beeinflusst den Angebotspreis, den Quadratmeterpreis und häufig auch die Finanzierung. Eine bloße Flächenangabe im Exposé genügt deshalb nicht. Die Berechnung sollte erkennen lassen, welche Räume mit welchen Flächen berücksichtigt wurden.

Dabei ist Wohnfläche nicht mit Grundfläche gleichzusetzen. Nach der Wohnflächenverordnung werden Flächen abhängig von Raumhöhe und Nutzung unterschiedlich angerechnet. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, bei besonderer Qualität höchstens zur Hälfte. Flächen unter Dachschrägen können nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/

Bei älteren Immobilien können andere Berechnungsgrundlagen maßgeblich gewesen sein. Weichen vorhandene Unterlagen vom baulichen Zustand ab oder fehlen nachvollziehbare Berechnungen, empfiehlt sich ein neues Aufmaß durch eine qualifizierte Fachperson.

Die Kubaturberechnung beschreibt das Gebäudevolumen

Die Kubaturberechnung ermittelt den umbauten Raum beziehungsweise, abhängig von der verwendeten Norm, den Brutto Rauminhalt des Gebäudes. Sie beschreibt somit nicht die bewohnbare Fläche, sondern das räumliche Gesamtvolumen des Baukörpers.

Diese Angabe kann für Wertermittlungen, Baukostenbetrachtungen und die Prüfung durch finanzierende Banken relevant sein. Besonders bei älteren Häusern finden sich Kubaturberechnungen häufig in der ursprünglichen Bauakte. Da Berechnungsmethoden voneinander abweichen können, sollte stets erkennbar sein, auf welcher Grundlage der Wert ermittelt wurde.

Die Baubeschreibung erklärt Qualität und Ausführung

In der Baubeschreibung werden Bauweise, Materialien und technische Ausstattung dokumentiert. Dazu gehören beispielsweise Außenwände, Dachkonstruktion, Fenster, Dämmung, Heizung, Bodenaufbauten und Sanitärausstattung.

Bei Bestandsimmobilien bildet eine ältere Baubeschreibung nicht zwangsläufig den heutigen Zustand ab. Modernisierungen und Erweiterungen sollten deshalb ergänzend mit Rechnungen, Genehmigungen oder Handwerkerunterlagen belegt werden. So entsteht ein realistisches Bild der Immobilie, ohne ursprüngliche Ausführung und spätere Veränderungen miteinander zu vermischen.

Grundrisse schaffen Orientierung

Grundrisse zeigen Raumaufteilung, Zugänge, Wandverläufe und häufig auch Maße. Für Interessenten sind sie wesentlich, weil sie eine erste Prüfung ermöglichen, ob das Haus zum eigenen Alltag passt.

Entscheidend ist ihre Aktualität. Wurde eine Wand entfernt, ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein Raum anders genutzt, können alte Baupläne irreführend sein. Für die Vermarktung lassen sich Grundrisse grafisch aufbereiten. Die ursprünglichen Bauzeichnungen sollten dennoch aufbewahrt werden, da sie für die rechtliche und technische Prüfung relevant bleiben.

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand

Der Energieausweis enthält Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes. Je nach Immobilie handelt es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung, während der Verbrauchsausweis den erfassten Energieverbrauch vergangener Abrechnungszeiträume berücksichtigt.

Beim Verkauf muss der Eigentümer einen gültigen Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsabschluss übergeben. Liegt bereits ein Ausweis vor und wird eine Immobilienanzeige veröffentlicht, müssen bestimmte energetische Pflichtangaben in die Anzeige aufgenommen werden. Die maßgeblichen Vorgaben enthält §80 des Gebäudeenergiegesetzes.

https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__80.html

Ansichtszeichnungen zeigen das Gebäude von außen

Ansichtszeichnungen stellen die Außenansichten des Gebäudes dar, üblicherweise aus allen Himmelsrichtungen. Sie zeigen unter anderem Dachform, Fensteranordnung, Fassadengestaltung, Balkone und Geländeverlauf.

Gemeinsam mit Grundrissen und Schnittzeichnungen vermitteln sie ein vollständigeres Bild der Planung. Sie sind besonders wichtig, wenn später bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Abweichungen können auf genehmigte Umbauten zurückgehen, sollten aber vor dem Verkauf geklärt und dokumentiert werden.

Zusätzliche Unterlagen beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Bei einer Eigentumswohnung wird neben dem Sondereigentum stets ein Anteil am Gemeinschaftseigentum verkauft. Deshalb benötigen Käufer zusätzliche Dokumente.

Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan legt fest, welche Räume zum Sondereigentum gehören und welche Teile gemeinschaftliches Eigentum sind. Der Aufteilungsplan stellt die Einheiten zeichnerisch dar und kennzeichnet sie mit Nummern. Auch Sondernutzungsrechte, etwa an Gartenflächen oder Stellplätzen, können in diesem Zusammenhang geregelt sein. Die rechtliche Grundlage für die Teilung durch den Eigentümer findet sich in §8 des Wohneigentumgesetzes.

https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__8.html

Der Verwaltervertrag beschreibt Aufgaben, Befugnisse, Laufzeit und Vergütung der Verwaltung. Käufer erkennen daraus, wie die Gemeinschaft organisatorisch betreut wird und welche Kosten hierfür entstehen.

Die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen geben Einblick in gefasste Beschlüsse, geplante Maßnahmen und wiederkehrende Konfliktthemen. Sie können Hinweise auf anstehende Sanierungen, Sonderumlagen oder größere Ausgaben enthalten. Drei Protokolle bieten einen sinnvollen Überblick, auch wenn je nach Objekt weitere Niederschriften relevant sein können.

Die Betriebskostenabrechnungen samt Wirtschaftsplänen zeigen die laufenden Kosten der Wohnung und der Gemeinschaft. Während die Abrechnungen vergangene Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar machen, beziffert der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Kosten des kommenden Zeitraums und das daraus resultierende Hausgeld. Ergänzend sind Angaben zur Erhaltungsrücklage und zu bereits beschlossenen Sonderumlagen für Käufer besonders wichtig.

Gute Vorbereitung schafft Vertrauen

Vollständige Immobilienunterlagen ersetzen keine gute Präsentation, bilden aber ihr Fundament. Sie geben Interessenten Sicherheit, beschleunigen Finanzierungsprüfungen und reduzieren das Risiko späterer Missverständnisse.

Wer früh beginnt, Dokumente zu ordnen und Widersprüche aufzuklären, schützt den Verkaufsprozess vor vermeidbaren Unterbrechungen. Gerade bei älteren Häusern und Eigentumswohnungen zeigt sich dabei ein einfacher Grundsatz: Je verständlicher die Immobilie dokumentiert ist, desto fundierter kann ein Käufer entscheiden.

Was ist der nächste Schritt?

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