Steuerliche Anreize beim Immobilienerwerb in der Türkei
HINWEIS: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte sollten Sie sich an die zuständigen Behörden oder an qualifizierte Steuer- beziehungsweise Rechtsberater in Deutschland und der Türkei wenden.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen gehören neben dem Kaufvertrag, dem Tapu-Eigentumseintrag, den Kaufnebenkosten, der Finanzierung und den laufenden Unterhaltskosten zu den wichtigsten Aspekten einer Immobilieninvestition in der Türkei.
Im internationalen Vergleich wird das türkische Immobiliensteuerrecht von vielen privaten Käufern als transparent und gut nachvollziehbar wahrgenommen. Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen von steuerlichen Regelungen profitieren, insbesondere beim Erwerb bestimmter Neubauimmobilien oder bei der späteren Nutzung ihrer Immobilie als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz.
Dabei gilt jedoch ein wichtiger Grundsatz: Steuerliche Vergünstigungen bestehen niemals automatisch, sondern ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor Abschluss des Kaufvertrages gemeinsam mit einem Steuerberater oder einer qualifizierten Fachperson zu prüfen, welche steuerlichen Regelungen im konkreten Einzelfall Anwendung finden.
Mögliche Mehrwertsteuerbefreiung (KDV) beim Erwerb bestimmter Neubauimmobilien
Beim erstmaligen Verkauf einer neu errichteten Immobilie kann in der Türkei grundsätzlich die Katma Değer Vergisi (KDV), die türkische Mehrwertsteuer, anfallen.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen sieht das türkische Steuerrecht jedoch Ausnahmeregelungen vor, von denen auch ausländische Käufer profitieren können. Ob eine Mehrwertsteuerbefreiung tatsächlich möglich ist, richtet sich unter anderem nach:
- der Art der Immobilie,
- dem Status als Erstverkauf durch den Bauträger,
- den zum Kaufzeitpunkt geltenden gesetzlichen Voraussetzungen,
- den gegenüber den türkischen Behörden vorzulegenden Nachweisen,
- sowie weiteren steuerrechtlichen Kriterien.
Da sich diese gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern können, sollte die Anwendbarkeit einer möglichen KDV-Befreiung stets vor Abschluss des Kaufvertrages geprüft werden.
Gleichbehandlung ausländischer Immobilienkäufer
Ein wichtiger Aspekt für deutsche Immobilienkäufer ist die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung.
Soweit keine besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen greifen, werden ausländische Eigentümer im türkischen Steuerrecht grundsätzlich nicht allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit anders behandelt als türkische Eigentümer. Laufende Immobiliensteuern orientieren sich regelmäßig an der Art der Immobilie, ihrer Nutzung und den gesetzlichen Bemessungsgrundlagen – nicht an der Nationalität des Eigentümers.
Dadurch können deutsche Käufer ihre Investition an der Türkischen Riviera unter vergleichbaren steuerlichen Rahmenbedingungen planen.
Erwerbsnebenkosten gehören zu jeder Immobilieninvestition
Neben dem eigentlichen Kaufpreis sollten bereits vor der Kaufentscheidung sämtliche Kaufnebenkosten berücksichtigt werden. Sie gehören zu jeder seriösen Finanzierungsplanung und beeinflussen die tatsächlichen Gesamtkosten des Immobilienerwerbs.
Je nach Objekt und Einzelfall können unter anderem folgende Positionen anfallen:
- Tapu-Gebühr (Grundbuchumschreibung)
- gegebenenfalls KDV (Mehrwertsteuer)
- vereidigte Übersetzungen
- notarielle Beglaubigungen, soweit erforderlich
- anwaltliche Begleitung
- Maklerprovisionen nach Vereinbarung
- gesetzlich vorgeschriebene Immobilienbewertung in bestimmten Fällen
- Verwaltungs- und Registrierungsgebühren
Eine realistische Kalkulation dieser Nebenkosten schafft Planungssicherheit und erleichtert die Finanzierung einer Ferienimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes in der Türkei.
Steuerliche Pflichten nach dem Eintrag ins Tapu
Mit dem Eintrag des Eigentums im Tapu, dem türkischen Grundbuch, ist der Immobilienkauf zwar abgeschlossen, die steuerlichen Pflichten des Eigentümers beginnen jedoch erst.
Während der gesamten Haltedauer können – abhängig von der Nutzung der Immobilie – verschiedene laufende Abgaben entstehen. Dazu gehören insbesondere:
- die kommunale Grundsteuer (Emlak Vergisi),
- die Besteuerung möglicher Mieteinnahmen,
- Gemeinschafts- und Instandhaltungskosten,
- Verwaltungsgebühren,
- Versicherungen,
- Kosten für Strom, Wasser und weitere Versorgungsleistungen.
Ob eine Immobilie ausschließlich selbst genutzt oder ganz beziehungsweise teilweise vermietet wird, kann Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben. Deshalb empfiehlt es sich bereits vor dem Immobilienkauf, die geplante Nutzung in die persönliche Finanz- und Steuerplanung einzubeziehen.
Weiterführende Informationen rund um den Immobilienkauf in der Türkei
Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden nur einen Teil eines erfolgreichen Immobilienerwerbs. Ebenso wichtig sind Themen wie:
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Zu all diesen Themen stellt VILLETTA Immobilien weiterführende Fachinformationen bereit, damit deutsche Kaufinteressenten den Erwerb einer Ferienimmobilie an der Türkischen Riviera möglichst umfassend vorbereiten können.
Zuletzt aktualisiert: 07.07.2026